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BAG Urteil v. - 6 AZR 174/23

Gesetze: § 47 Nr 1 Abs 1 TV-L, § 47 Nr 3 Abs 1 TV-L

Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Justizvollzugsdienst

Leitsatz

Eine Tätigkeit im Sanitätsdienst des Justizvollzugsdienstes im Sinne des § 47 Nr. 3 TV-L, die zu einem Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Gewährung einer Übergangszahlung führt, liegt nur dann vor, wenn diese überwiegend "am Patienten selbst" erbracht wird. Zuarbeitende und unterstützende medizinische Tätigkeiten, die nicht "am Patienten selbst" ausgeübt werden, genügen dafür nicht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:210324.U.6AZR174.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1470 Nr. 25
PAAAJ-68389

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