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BSG Urteil v. - B 12 R 11/21 R

Gesetze: § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 24 Abs 3 S 1 GenG, § 25 Abs 3 S 1 GenG, § 27 Abs 1 S 1 GenG, § 31a BGB

Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vorstandsmitglied einer eingetragenen Genossenschaft - Leitungsaufgabe - Vergütung - Einbindung in die Organisation der Genossenschaft - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

Leitsatz

Ein Mitglied eines dreiköpfigen Vorstands einer Genossenschaft ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn es bei der Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben in die Organisation der Genossenschaft eingebunden ist und nach objektiven Kriterien nicht erkennbar unentgeltlich tätig wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:121223UB12R1121R0

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 2075 Nr. 36
DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 26
BAAAJ-68427

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