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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 BA 34/21

Gesetze: SGB IV § 24 Abs. 1; SGB IV § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Im Rahmen von § 76 Abs 2 Satz 1 Nr 3 SGB IV ist eine sich am Begriff der Unbilligkeit orientierende Ermessensentscheidung zu treffen. Bei Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Antrags auf Erlass von Säumniszuschlägen, kann aus sachlichen Billigkeitsgründen der hälftige Erlass geboten sein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAJ-68581

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