1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher Gesamtbetätigung 2. Der An- und Verkauf von Waren führt zur gewerblichen Prägung der einheitlichen Gesamtbetätigung
Leitsatz
1. Die Umqualifizierung freiberuflicher Einkünfte in gewerbliche nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (,,Abfärbetheorie'') kommt nur dann in Betracht, wenn die Tätigkeit nicht als einheitlich zu betrachtende Gesamtbetätigung anzusehen ist.
2. Der Ankauf und Verkauf von Waren ist der freiberuflichen Tätigkeit derart wesensfremd, daß er zur gewerblichen Prägung der einheitlichen Gesamtbetätigung führt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 567 BFH/NV 1997 S. 384 Nr. -1 RAAAA-95935