Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Vermögensvorteil bei Nichtabführung von Sozialabgaben und Nichtanmeldung von Lohnsteuer für die Arbeitstätigkeit der eingeschleusten Personen
Leitsatz
Ein kausaler und finaler Vermögensvorteil im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (in der Fassung vom ) kann sich auch aus der Nichtabführung von Sozialabgaben und der Nichtanmeldung von Lohnsteuer für die Arbeitstätigkeit der eingeschleusten Person im Inland ergeben. Eines unmittelbaren Zusammenhangs mit der Einschleusung bedarf es nicht.
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:080524B1STR464.23.0
Fundstelle(n): NJW 2024 S. 10 Nr. 26 NJW 2024 S. 2196 Nr. 30 NJW 2024 S. 2199 Nr. 30 wistra 2024 S. 3 Nr. 8 wistra 2024 S. 473 Nr. 11 SAAAJ-68631