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BFH Urteil v. - VII R 30/20

Gesetze: AO § 30 Abs 2 Nr 1, AO § 30 Abs 4 Nr 1, AO § 202, EStG § 7h, EStG § 7i, BGB § 1004 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, FGO § 40 Abs 1, FGO § 40 Abs 2, HGB § 255

Parallelentscheidung zu VII R 19/20 - Zur Verletzung des Steuergeheimnisses

Leitsatz

NV: Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen könnten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.171023.VIIR30.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 897 Nr. 8
DAAAJ-68704

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