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BFH Beschluss v. - IX B 83/23

Gesetze: FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 60 Abs 3 S 1, FGO § 76 Abs 2, GG Art 103 Abs 1

Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verfahrensfehler wegen unterlassener Beiladung des Mieters und Verletzung der Hinweispflicht

Leitsatz

1. NV: Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten --abstrakt beantwortbaren-- Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist. Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesfinanzhofs, sowie den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen.

2. NV: Im Klageverfahren des Vermieters wegen steuerlicher Anerkennung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht notwendig beizuladen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.290524.IXB83.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1430 Nr. 25
BFH/NV 2024 S. 943 Nr. 8
XAAAJ-68706

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