AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell
Leitsatz
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.
Fundstelle(n): BStBl 2024 II Seite 546 BFH/NV 2024 S. 966 Nr. 8 BFH/PR 2024 S. 264 Nr. 9 BFH/PR 2024 S. 264 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2024 S. 525 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2024 S. 525 SAAAJ-68712