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BMF - III C 2 - S 7200/19/10001 :028 BStBl 2024 I S. 979

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen; Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks

Bezug:

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Bezug: BStBl 2011 II S. 191

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Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber (Zahlenden) und einem nicht steuerbaren "echten" Zuschuss bezüglich der Bedeutung des mit der Zahlung verbundenen Zweckes Folgendes:

I. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das (2024/0444870), BStBl 2024 I S. 921, geändert worden ist, wird in Abschnitt 10.2 wie folgt geändert:

  1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

    1. Satz 3 wird wie folgt gefasst:

      3Die Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zahlenden und einem nicht steuerbaren echten Zuschuss ist vor allem nach der Person des Bedachten und dem Förderungsziel vorzunehmen.

    2. Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:

      4Dementsprechend ist bei Zuschüssen entscheidend, ob dem Zuschussgeber eine bestimmte Leistung zugewendet werden soll oder ob vielmehr die Tätigkeit des Zuwendungsempfängers nicht für den Zahlenden als Leistungsempfänger bestimmt ist, wobei als Indiz u. a. der vom Zahlenden ver...BStBl 2024 II S. 492

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