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BAG Urteil v. - 9 AZR 47/23

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger aus dem Jahr 2020 noch Erholungsurlaub im Umfang von 13 Kalendertagen zusteht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:050324.U.9AZR47.23.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-68907

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