Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können wegen nachträglich erkannter Unerheblichkeit der Umbauten nicht nach § 173 AO geändert werden
Leitsatz
1. Zur kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung umgebauter Personenkraftwagen.
2. Die Finanzbehörde verletzt ihre Ermittlungspflicht, wenn sie der Kraftfahrzeugsteuerveranlagung unter Verzicht auf für die Beurteilung notwendige Daten die verkehrsrechtliche Einstufung des umgebauten Fahrzeugs (1.) - als Lastkraftwagen - zugrunde legt. Eine verbösernde Änderungsfestsetzung wegen nachträglich erkannter Unerheblichkeit der Umbauten scheidet in solchen Fällen aus.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 627 BFH/NV 1997 S. 360 Nr. -1 CAAAA-95966