Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht
Leitsatz
Erreicht der Steuerpflichtige wegen eines in einem Veranlagungszeitraum erzielten Einnahmeüberschusses eine geänderte Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht und die Berücksichtigung des Werbungskostenüberschusses in den angefochtenen Steuerbescheiden, so kann das FA den unberücksichtigt gebliebenen Einnahmeüberschuß nachträglich durch Änderung des für diesen Veranlagungszeitraum bestandskräftig gewordenen Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 erfassen.
Der Änderung nach § 174 Abs. 4 AO 1977 steht nicht entgegen, daß der gleiche Sachverhalt sowohl in dem zugunsten des Steuerpflichtigen geänderten Bescheid als auch in dem zu ändernden Bescheid steuerlich zu berücksichtigen ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 647 BFH/NV 1997 S. 403 Nr. -1 HAAAA-95973