Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn dieser sich bei Erwerb einer zweiten Wohnung vom Verkäufer beider Wohnungen ein Rückverkaufsrecht hinsichtlich der ersten Wohnung einräumen läßt
Leitsatz
Läßt sich der Eigentümer einer Eigentumswohnung beim Erwerb einer zweiten Wohnung vom Verkäufer beider Wohnungen ein Rückverkaufsrecht hinsichtlich der ersten Wohnung einräumen, dann schließt dies die Absicht, aus beiden Wohnungen langfristig einen Überschuß zu erzielen, nicht aus, wenn feststeht, daß der Erwerber von dem Recht nur Gebrauch machen will, falls äußere Umstände ihn dazu zwingen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 650 BFH/NV 1997 S. 347 Nr. -1 RAAAA-95974