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BFH Beschluss v. - VIII B 32/23

Gesetze: AO § 80; AO § 122 Abs. 1 Satz 3; AO § 183 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Auslegung von Feststellungserklärungen und zivilrechtlicher Vollmachten zur Bestimmung der Reichweite einer Empfangsvollmacht

Leitsatz

NV: Legt das Finanzgericht (FG) eine Feststellungserklärung, in der ein Empfangsbevollmächtigter bestimmt worden ist, und von den Feststellungsbeteiligten zuvor untereinander erteilte Vollmachten in der Weise aus, dass die Empfangsvollmacht auch einen vor Abgabe der Feststellungserklärung ausgeschiedenen Gesellschafter umfasst, gehören die vom FG getroffenen Feststellungen zum Umfang der Empfangsvollmacht zum Gesamtergebnis des Verfahrens. Stellt das FG in der rechtlichen Würdigung tragend auf diese Feststellungen ab, stützt es sich bei der Entscheidungsfindung nicht auf einen unterstellten Sachverhalt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.040624.VIIIB32.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1494 Nr. 26
BB 2024 S. 1950 Nr. 35
BFH/NV 2024 S. 908 Nr. 8
OAAAJ-69289

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