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BSG Urteil v. - B 12 KR 2/22 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten noch um die Höhe der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (sPV) während des Bezugs von Elterngeld in der Zeit vom 20.12.2018 bis zum 31.3.2019.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:200224UB12KR222R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-69392

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