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BGH Urteil v. - IX ZR 143/23

Gesetze: § 240 S 1 ZPO, § 179 Abs 2 InsO, § 180 Abs 2 InsO, § 283 Abs 1 S 1 InsO

Eigenverwaltungsverfahren: Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits bei Widerspruch ausschließlich des Sachwalters gegen die Feststellung einer titulierten Forderung zur Tabelle

Leitsatz

Widerspricht in einem Eigenverwaltungsverfahren ausschließlich der Sachwalter der Feststellung einer titulierten Forderung zur Tabelle, ist er und nicht der eigenverwaltende Schuldner befugt, den Widerspruch durch Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits weiterzuverfolgen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160524UIXZR143.23.0

Fundstelle(n):
WM 2024 S. 1228 Nr. 26
ZIP 2024 S. 1616 Nr. 28
ZIP 2024 S. 1886 Nr. 33
ZIP 2024 S. 1887 Nr. 33
ZIP 2024 S. 4 Nr. 27
JAAAJ-69431

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