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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 41/22

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer mehraktigen Ausbildung

Leitsatz

Die Vollzeiterwerbstätigkeit in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer einheitlichen erstmaligen Ausbildung ist für den Kindergeldanspruch unschädlich, wenn die Berufstätigkeit lediglich der Überbrückung dient und nicht Voraussetzung für die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts ist (Rev. III R 13/24).

Fundstelle(n):
DAAAJ-69459

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