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LSG Bayern Urteil v. - L 3 U 132/21

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Anerkennung eines Ereignisses vom 17.07.2018 als Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII).

Fundstelle(n):
HAAAJ-69556

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