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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 350/22

Der Kläger begehrt die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2102 (Meniskopathie) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) hinsichtlich des rechten Kniegelenks.

Fundstelle(n):
SAAAJ-69587

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