Vorläufigkeitserklärung ,,hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen'' erstreckt sich nur auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Hat das FA die Steuerfestsetzung ,,im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen'' gemäß § 165 Abs. 1 AO 1977 für vorläufig erklärt, erstreckt sich die Vorläufigkeit nicht auf die Frage, ob der Steuerpflichtige zum Abzug von Sonderausgaben mit oder ohne Kürzung des Vorwegabzugs berechtigt ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 791 BFH/NV 1997 S. 540 Nr. -1 OAAAA-96036