Bindung des FG an einen Beschluss des zuständigen AG zur Bestellung eines Nachtragsliquidators
Leitsatz
NV: Die Bindungswirkung eines Beschlusses des zuständigen Amtsgerichts zur Bestellung eines Nachtragsliquidators für das finanzgerichtliche Verfahren entfällt nur dann, wenn er als schlechterdings nicht im Rahmen des § 273 Abs. 4 Satz 1 des Aktiengesetzes ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen worden ist oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb nach den Maßgaben der Rechtsprechung (Beschlüsse des , Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht —NJW-RR— 2008, 1309 und vom - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364) als willkürlich betrachtet werden müsste.
Fundstelle(n): AO-StB 2024 S. 266 Nr. 9 AO-StB 2024 S. 267 Nr. 9 BB 2024 S. 1558 Nr. 27 BFH/NV 2024 S. 934 Nr. 8 NJW 2024 S. 10 Nr. 31 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2024 S. 2308 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2024 S. 2308 IAAAJ-69748