Wegen geänderter Berechnungsgrundlage nachgeforderte Erschließungsbeiträge zu einer erstmaligen Erschließungsmaßnahme sind nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden
Leitsatz
Von der Gemeinde (wenn auch erst nach Jahren) aufgrund einer Satzungsänderung vom Grundstückseigentümer nachgeforderte Erschließungsbeiträge sind nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn die Gemeinde lediglich den Berechnungsmaßstab geändert hat, die Beitragspflicht als solche ihren Grund aber nach wie vor in einer erstmaligen Erschließungsmaßnahme hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 811 BFH/NV 1997 S. 479 Nr. -1 DAAAA-96044