Behandlung des ,,Verzichts'' auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs durch eine GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
1. Die Behandlung des ,,Verzichts'' auf die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs durch eine GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung setzt die Entstehung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruches voraus, der - ohne den Verzicht - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung zu aktivieren wäre.
2. Die Übernahme von Risikogeschäften löst auch im Verlustfall bei einer Zweimann-GmbH keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Geschäftsführer aus, wenn die Gesellschafter dem Abschluß des Risikogeschäftes zugestimmt hatten.
3. Die bloße Nichtgeltendmachung eines Anspruchs der GmbH gegen ihren Gesellschafter begründet solange keinen Abfluß i. S. des § 27 Abs. 1 KStG 1984, als der Anspruch zivilrechtlich fortbesteht und durchgesetzt werden kann.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 89 BFH/NV 1995 S. 12 Nr. 2 LAAAA-96063