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BGH Urteil v. - VI ZR 307/22

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, § 890 ZPO, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG

Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Reichweite eines auf die konkrete Verletzungsform beschränkten gerichtlichen Unterlassungsgebots hinsichtlich einer Bildveröffentlichung

Leitsatz

Zur Reichweite eines auf die konkrete Verletzungsform beschränkten gerichtlichen Unterlassungsgebots hinsichtlich einer Bildveröffentlichung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:070524UVIZR307.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 2317 Nr. 32
UAAAJ-70015

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