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BSG Urteil v. - B 3 KR 16/22 R

Gesetze: § 13 Abs 3 SGB 5, § 33 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 14 Abs 4 HilfsMRL, § 17 Abs 1 Nr 8 HilfsMRL

(Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Kostenerstattungsanspruch für selbstbeschaffte hochbrechende Brillengläser (hier: bejaht) - akkommodativer Strabismus (Schielen) bei Minderjährigem - bei dieser Indikation keine Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie (juris: HilfsMRL) zum Brechungsindex - keine entsprechende Anwendung des § 14 Abs 4 HilfsMRL)

Tatbestand

Im Streit steht die Erstattung weiterer Kosten für selbstbeschaffte Brillengläser in Höhe von 116 Euro.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:180424UB3KR1622R0

Fundstelle(n):
RAAAJ-70042

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