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BGH Urteil v. - 5 StR 205/23

Gesetze: § 17 Abs 2 Alt 2 JGG

Jugendstrafverfahren: Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld

Leitsatz

Ist wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich, ist eine Jugendstrafe zu verhängen, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:040624U5STR205.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 28
NJW 2024 S. 2415 Nr. 33
NJW 2024 S. 2415 Nr. 33
BAAAJ-70082

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