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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 72/20

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch über die Anerkennung der Berufskrankheit (BK) Nr. 2102 ("Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten") nach der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) bzgl. des linken Knies des Klägers und um eine Verletztenrente.

Fundstelle(n):
GAAAJ-70277

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