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BGH Urteil v. - X ZR 62/22

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 576 858 (Streitpatents), das am 11. Dezember 2003 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität vom 19. Dezember 2002 angemeldet worden ist und eine Einrichtung zum Betreiben eines LED-Moduls betrifft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160524UXZR62.22.0

Fundstelle(n):
NAAAJ-70308

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