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BGH Urteil v. - I ZR 98/23

Gesetze: § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 5 Abs 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG

Zulässigkeit einer Produktwerbung mit dem Begriff "klimaneutral" ohne zusätzliche Erläuterung - klimaneutral

Leitsatz

klimaneutral

1. Für die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen (hier: "klimaneutral") und -zeichen irreführend ist, gelten - wie für gesundheitsbezogene Werbung - strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen (Fortführung von , BGHZ 105, 277 [juris Rn. 14] - Umweltengel; Urteil vom - I ZR 238/87, GRUR 1991, 546 [juris Rn. 26] = WRP 1989, 163 - Aus Altpapier; Urteil vom - I ZR 39/89, GRUR 1991, 550 [juris Rn. 13] = WRP 1991, 159 - Zaunlasur; Urteil vom - I ZR 213/93, GRUR 1996, 367 [juris Rn. 33 f.] = WRP 1996, 290 - Umweltfreundliches Bauen; Urteil vom - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985 [juris Rn. 17] = WRP 1996, 1156 - PVC-frei).

2. Aus dem gesteigerten Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise über Bedeutung und Inhalt umweltbezogener Angaben folgt, dass an die zur Vermeidung einer Irreführung erforderlichen aufklärenden Hinweise strenge Anforderungen zu stellen sind. Diese Anforderungen werden bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff verwendet, regelmäßig nur dann erfüllt sein, wenn bereits in der Werbung selbst eindeutig und klar erläutert wird, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist.

3. Eine Erläuterung in der Werbung selbst ist bei der Verwendung des Begriffs "klimaneutral", der sowohl die Vermeidung von CO2-Emissionen als auch die CO2-Kompensation umfasst, insbesondere deshalb erforderlich, weil die Reduktion und die Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung von Klimaneutralität sind. Vielmehr gilt der Grundsatz des Vorrangs der Reduktion gegenüber der Kompensation.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:270624UIZR98.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1665 Nr. 29
BB 2024 S. 2448 Nr. 43
DB 2024 S. 1803 Nr. 30
NJW 2024 S. 9 Nr. 30
WM 2024 S. 1379 Nr. 29
ZIP 2024 S. 1832 Nr. 32
ZIP 2024 S. 1832 Nr. 32
ZIP 2024 S. 1932 Nr. 33
ZIP 2024 S. 4 Nr. 27
PAAAJ-70449

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