Urheberrechtliche Zulässigkeit von privaten Musikaufnahmen durch einen Internet-Radiorecorder - Internet-Radiorecorder II
Leitsatz
Internet-Radiorecorder II
Nutzer eines Internet-Radiorecorders können sich auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen, wenn sie private Vervielfältigungen anfertigen, indem sie sich auf der Internetseite des Dienstes Musiktitel aussuchen und ihre Titelauswahl in einer Wunschliste speichern, woraufhin der Dienst vollautomatisch die Sendung eines dieser Musiktitel aufnimmt, sobald dieser in einem angeschlossenen Internet-Radio gespielt wird, und diese Kopie in einem Speicherplatz des Kunden ablegt, der von dort aus die Musikaufnahme wiedergeben und herunterladen kann (Festhaltung an , GRUR 2020, 738 = WRP 2020, 861 - Internet-Radiorecorder I).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:240624UIZR14.21.0
Fundstelle(n): NJW 2024 S. 9 Nr. 30 NJW-RR 2024 S. 1234 Nr. 19 HAAAJ-70563