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BGH Urteil v. - I ZR 14/21

Gesetze: Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, Art 3 Abs 2 Buchst b EGRL 29/2001, Art 5 Abs 2 Buchst b EGRL 29/2001, Art 5 Abs 5 EGRL 29/2001, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 53 Abs 1 S 1 UrhG, § 54 Abs 1 UrhG, § 54ff UrhG, § 85 Abs 1 S 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG

Urheberrechtliche Zulässigkeit von privaten Musikaufnahmen durch einen Internet-Radiorecorder - Internet-Radiorecorder II

Leitsatz

Internet-Radiorecorder II

Nutzer eines Internet-Radiorecorders können sich auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen, wenn sie private Vervielfältigungen anfertigen, indem sie sich auf der Internetseite des Dienstes Musiktitel aussuchen und ihre Titelauswahl in einer Wunschliste speichern, woraufhin der Dienst vollautomatisch die Sendung eines dieser Musiktitel aufnimmt, sobald dieser in einem angeschlossenen Internet-Radio gespielt wird, und diese Kopie in einem Speicherplatz des Kunden ablegt, der von dort aus die Musikaufnahme wiedergeben und herunterladen kann (Festhaltung an , GRUR 2020, 738 = WRP 2020, 861 - Internet-Radiorecorder I).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:240624UIZR14.21.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 9 Nr. 30
NJW-RR 2024 S. 1234 Nr. 19
HAAAJ-70563

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