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BFH Urteil v. - III R 102/96 BStBl 1998 II S. 20

Gesetze: EStG § 33 b Abs. 6

Zur Aufteilung des Pflegepauschbetrags

Leitsatz

Der Pflegepauschbetrag nach § 33 b Abs. 6 EStG ist nicht nach der Zahl der Personen aufzuteilen, welche bei ihrer Einkommensteuerveranlagung die Berücksichtigung eines Pflegepauschbetrages begehren, sondern nach der Zahl der Steuerpflichtigen, welche eine hilflose Person in ihrer Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen tatsächlich persönlich gepflegt haben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 20
FAAAA-96120

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