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LSG Hessen Urteil v. - L 1 BA 22/23

Der Kläger wendet sich gegen eine Beitragsnachforderung zur Sozialversicherung in Höhe von 3.639,82 € nach einer Betriebsprüfung. Streitig ist, ob die Beigeladene zu 1. in ihrer Tätigkeit als Reitlehrerin im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 bei dem Kläger selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt war.

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Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 9 Nr. 33
XAAAJ-70669

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