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BGH Urteil v. - IX ZR 80/23

Gesetze: Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 2 RVG-VV

Terminsgebühr für eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung mit dem Gegenanwalt

Leitsatz

Eine Terminsgebühr fällt an, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt (Anschluss an , NJW-RR 2007, 286 Rn. 7).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:200624UIXZR80.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2771 Nr. 48
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 33
NJW 2024 S. 10 Nr. 31
NJW-RR 2024 S. 1183 Nr. 18
WM 2024 S. 1375 Nr. 29
EAAAJ-70859

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