Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - 3 StR 112/23

Gesetze: § 176c Abs 2 StGB, § 184b Abs 1 S 1 Nr 1 Halbs 1 Alt 1 StGB, § 184b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 184b Abs 1 S 1 Nr 3 StGB

Leitsatz

1.    Der Begriff des „Verbreitens“ in § 176c Abs. 2 StGB ist nicht im engen Sinne des Verbreitungsbegriffs des § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 Alternative 1 StGB zu verstehen. Er erfasst vielmehr alle in § 184b Abs. 1 genannten Varianten der Hergabe oder Zugänglichmachung, darunter auch die Drittbesitzverschaffung gemäß § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB.

2.    Die bloße Absicht der Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts (§ 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB) genügt dagegen für eine Strafbarkeit nach § 176c Abs. 2 StGB nicht; vielmehr muss zu dieser die weitere Intention einer anschließenden Handlung im Sinne einer der in § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 StGB aufgeführten Verbreitungsvarianten hinzutreten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160524U3STR112.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 31
NJW 2024 S. 2555 Nr. 35
NJW 2024 S. 2558 Nr. 35
SAAAJ-70931

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank