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Bildung von Rückstellungen im Kfz-Handel bei Teilnahme am Leasing-Restwertmodell der Audi AG
Bezug: BStBl 2024 II S. 252
Bezug:
1. Sachverhalt
Die Audi AG hat im Oktober 2008 ein sogenanntes "Leasing-Restwert-Modell" eingeführt, bei dem der Kfz-Händler den Neuwagen (ggfs. auch den Vorführwagen) im Wege eines Leasingvertrages an den Leasingnehmer vermittelt und das Leasingfahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit von der Leasinggesellschaft (hier: Audi Leasing – Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH) zu einem zu Beginn des Leasingvertrages mit der Leasinggesellschaft vereinbarten Restwert am Ende der Leasinglaufzeit zurück erwirbt.
Der Kfz-Händler verpflichtet sich daneben zur Zahlung eines Beteiligungsbetrages an die Audi AG, dessen Höhe von der vom Kfz-Händler gewählten Risikostufe abhängt. Im Gegenzug zu dieser Verpflichtung erhält der Kfz-Händler eine Zuzahlung durch die Audi AG (Restwertabsicherung) am Leasingvertragsende, wenn der von der Leasinggesellschaft mit dem Kfz-Händler vereinbarte Restwert höher als der tatsächliche des Kfz Wert ist. Der Beteiligungsbetrag des Kfz-Händlers für die Übernahme der Restwertabsicherung durch die Audi AG ist am Ende der Leasingvertragszeit fällig. Der Kfz-Händler kann die Beteiligung der Audi AG am Restwert-Risiko selbst bestimmen. ...