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BFH Urteil v. - III R 214/94 BStBl 1998 II S. 292

Gesetze: EStG §§ 9 a Satz 1 Nr. 1 a, 33 Abs. 2, 33 a Abs. 1

Bei Berechnung der sog. Opfergrenze ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag anzusetzen, auch wenn der Steuerpflichtige keine Werbungskosten hatte

Leitsatz

Bei der Berechnung der sogenannten Opfergrenze ist der Arbeitnehmerpauschbetrag anzusetzen; das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige keine Werbungskosten hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 292
JAAAA-96162

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