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LAG Thüringen Urteil v. - 5 Sa 231/22, 5 Ca 147/21

Die Parteien streiten über die Korrektur der Gehaltsabrechnungen für die Monate Januar bis April 2018 und März 2019 nebst entsprechender Meldung an die Sozialversicherungsträger sowie die Zahlung von 1.650,00 € brutto.

Fundstelle(n):
QAAAJ-71088

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