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BVerwG Urteil v. - 3 CN 12/22

Gesetze: § 28a Abs 5 S 1 IfSG vom , § 28a Abs 6 S 2 IfSG vom , § 28 Abs 1 S 1 IfSG vom , § 28 Abs 1 S 2 IfSG vom , § 7 Abs 3 CoronaVV SL 2021d, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 GG, § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO

Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels aus Anlass der Corona-Pandemie

Leitsatz

Nach § 28a Abs. 5 Satz 1 IfSG in der Fassung des Gesetzes vom sind Rechtsverordnungen, die notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSG zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 regeln, mit einer allgemeinen Begründung zu versehen; daraus folgt nicht, dass Gerichte der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Verordnung nur Erwägungen und Feststellungen zugrunde legen dürfen, die in der Begründung enthalten sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:180424U3CN12.22.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-71187

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