Kürzung der Ökologisierungszahlung gemäß Art. 26 Abs. 2 Unterabs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014
Leitsatz
Die Kürzung der Ökologisierungszahlung gemäß Art. 26 Abs. 2 Unterabs. 1 Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 in der Fassung des Art. 1 Abs. 4 Delegierte VO (EU) 2017/723 bei Verstoß gegen die Anforderungen hinsichtlich der Flächennutzung im Umweltinteresse ist keine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne des Art. 5 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95.