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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zahlungen im Rahmen der Initiative Tierwohl
Bezug: BStBl 2015 II S. 730
Die Initiative Tierwohl (ITW) ist ein Bündnis aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel, mit dem Ziel, eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung zu fördern.
Die Organisation und Abwicklung erfolgt durch die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH (Trägergesellschaft).
Tierhalter, die das Tierwohlprogramm umsetzen wollen, schließen hierzu einen Teilnahmevertrag mit der Trägergesellschaft.
Zunächst wurde ab 2015 das sog. Fondsmodell praktiziert, das ab dem durch das sog. Marktmodell abgelöst wurde.
1. Fondsmodell (bis )
Tierhalter, die die Anforderungen aus dem Tierwohlprogramm erfüllen, erhalten von der Trägergesellschaft hierfür Zahlungen. Die Mittel dafür werden vom Lebensmitteleinzelhandel gegenüber der Trägergesellschaft erbracht.
Leistungen der Trägergesellschaft an den Einzelhandel
Die Zahlungen des Einzelhandels erfolgen als Gegenleistung für sonstige Leistungen der Trägergesellschaft (Gewährleistung der artgerechten Tierhaltung gemäß Tierwohlprogramm, Öffentlichkeitsarbeit, Kennzeichennutzung). Die Leistungen der Trägergesellschaft unterliegen dem Regelsteuersatz.
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