Asylbewerberleistungen - Leistungen bei Krankheit - stationäre Krankenhausbehandlung - örtliche Zuständigkeit - Fingierung eines gewöhnlichen Aufenthalts auch am Ort einer mit einer Duldung verknüpften Wohnsitzauflage - Auslegung des Begriffs der akuten Erkrankung
Tatbestand
Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Höhe von 27 801,40 Euro für eine in der Zeit vom 12.2.2013 bis zum 19.6.2013 durchgeführte stationäre Krankenhausbehandlung.