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BFH Urteil v. - V R 78/93 BStBl 1998 II S. 359

Gesetze: UStG 1980 Abs. 2 Satz 2

Eine Brennerei ist nur dann landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, wenn sie überwiegend im Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe verarbeitet

Leitsatz

Eine Brennerei kann nur dann als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb anerkannt werden, wenn darin überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe verarbeitet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 359
JAAAA-96188

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