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BGH Beschluss v. - V ZB 67/23

Gesetze: § 91 ZPO, § 101 Abs 1 ZPO, § 494a ZPO

Kostenregelung im selbstständigen Beweisverfahren

Leitsatz

Die im Klageverfahren hinsichtlich des Streithelfers ergangene Kostengrundentscheidung umfasst nicht die dem Streithelfer als Antragsgegner im vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten; dies gilt unabhängig davon, ob insoweit eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO ergangen ist oder nicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:060624BVZB67.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 2403 Nr. 33
EAAAJ-71348

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