Gesetze: § 16 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 2, § 88 SGB 3, § 16 Abs 2 S 1 SGB 2, § 92 Abs 2 S 1 SGB 3, § 92 Abs 2 S 2 Nr 1 SGB 3, § 223 Abs 2 S 2 Nr 1 SGB 3, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - Eingliederungszuschuss - teilweise Rückforderung nach Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen - Befreiung des Arbeitgebers von der Rückzahlungspflicht - eigenes sozialrechtliches Konzept - Kündigungsschutzrecht
Leitsatz
1. Für die Befreiung des Arbeitgebers von der teilweisen Rückzahlung des Eingliederungszuschusses besteht ein eigenes sozialrechtliches Konzept; dieses orientiert sich lediglich inhaltlich an den für personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen arbeitsgerichtlich entwickelten Maßstäben.
2. Zur Frage der Befreiung von der Erstattungspflicht bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen.