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BSG Urteil v. - B 7 AS 21/22 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 3 Halbs 1 SGB 2, § 22 Abs 3 Halbs 2 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Heizkosten - Heizkostennachforderung - interne Verrechnung mit einem Stromkostenguthaben durch den Energieversorger

Leitsatz

Eine mit der Jahresrechnung erhobene Forderung des Energieversorgungsunternehmens für Wärmelieferungen als Bedarf für Heizung verringert sich nicht durch Abrechnungsguthaben für Haushaltsenergie, auch wenn beide im selben Abrechnungsschreiben mitgeteilt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:100424UB7AS2122R0

Fundstelle(n):
IAAAJ-71526

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