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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 10 KR 8/20

Streitig ist die restliche Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 3.842,14 Euro und die Abrechenbarkeit des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 8-98f.11 (aufwändige intensiv-medizinische Komplexbehandlung) in der Fassung des Jahres 2016.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-71636

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