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BVerwG Beschluss v. - 5 BN 2/23

Gesetze: § 47 Abs 1 VwGO, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 47 Abs 3 VwGO, § 131 SGB 9 2018, § 17a Abs 1 GVG, § 17a Abs 2 GVG, § 17a Abs 5 GVG

Unzulässige Normenkontrolle einer Landesverordnung; Gerichtsbarkeitsklausel

Leitsatz

Eine Normenkontrolle zum Oberverwaltungsgericht ist, wenn die Voraussetzung der Gerichtsbarkeitsklausel des § 47 Abs. 1 VwGO nicht vorliegt, auch dann nicht zulässig, wenn das Landesrecht dem Landesverfassungsgericht keine ausschließliche Normverwerfungskompetenz hinsichtlich untergesetzlicher landesrechtlicher Normen einräumt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:240524B5BN2.23.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-71706

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