Anforderungen an die Bestimmtheit von Strafvorschriften und die Bedeutung des Meistbegünstigungsprinzips; Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Unternehmen bei Ausfuhr von Injektionslösungen mit dem Wirkstoff Pentobarbital
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:290524U3STR507.22.0
Fundstelle(n): wistra 2024 S. 425 Nr. 10 LAAAJ-71872