Gesetze: § 15 Abs 1 S 1 FRG, § 15 Abs 2 S 1 FRG, § 15 Abs 3 S 3 Buchst c FRG, § 29 Abs 1 S 1 Halbs 1 FRG, § 29 Abs 1 S 1 Halbs 2 FRG, § 55 Abs 1 S 1 SGB 6
Fremdrentenrecht - Unterbrechung einer Beschäftigung eines Kolchosemitglieds durch Arbeitsunfähigkeit - durchgehende Beitragsentrichtung - keine Ermittlung von Entgeltpunkten nach dem FRG
Leitsatz
Für Beiträge, die für Anrechnungszeiten, in denen eine Beschäftigung durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit unterbrochen worden ist, an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Herkunftsgebiet gezahlt worden sind, werden nach dem Fremdrentengesetz Entgeltpunkte nicht ermittelt.