Zur Verzinsung von an Steuerpflichtige zurücküberwiesenen Vorauszahlungen, wenn die Rückzahlung auf einem Fehler des Finanzamts beruht, die Steuerpflichtigen das Finanzamt unverzüglich auf diesen Fehler hinweisen und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereithalten
Leitsatz
Die Verzinsung von an Steuerpflichtige zurücküberwiesenen Vorauszahlungen ist jedenfalls dann gemäß § 233 a AO 1977 nicht zulässig, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des FA beruht, die Steuerpflichtigen das FA unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam machen und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereithalten.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 550 UAAAA-96274